Mit der Novellierung des Polizeigesetzes schafft die CDU-geführte Koalition endlich ein modernes Sicherheitsrecht für Berlin - und das schärfste Polizeigesetz bundesweit. Mit der Reform werden Sicherheits-lücken geschlossen, Polizei und Justiz gestärkt und die Berlinerinnen und Berliner besser geschützt. Die zentralen Maßnahmen im Überblick:
1. Mehr Sicherheit für alle in Berlin
- Einführung der Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten
- Nutzung von Videoaufzeichnungen im öffentlichen Nahverkehr mit verlängerter Speicherfrist (72h)
- Bild- und Tonaufnahmen an Polizeinotrufsäulen zur besseren Gefahrenabwehr
2. Besserer Schutz der Einsatzkräfte
- Ausweitung des Bodycam-Einsatzes und Zulassung von Elektroschockgeräten (Taser)
- Körperliche Untersuchung von Personen bei Infektionsgefahr, zum Schutz der Beamtinnen und Beamten
- Finaler Rettungsschuss wird polizeirechtlich klar geregelt, nicht mehr nur strafrechtlich
3. Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität
- Zulassung von Drohnen für Übersichtsaufnahmen und zur Abwehr feindlicher Drohnen
- Einführung von Quellen-TKÜ (Telekommunikationsüberwachung) und Online-Durchsuchung mit richterlicher Anordnung
- Verbindungsunterbrechung zur Gefahrenabwehr (z. B. Sprengsatzauslösung per Handy verhindern)
- Funkzellenabfrage, elektronische Fußfessel und Verkehrs-/Nutzungsdatenerhebung werden möglich gemacht
4. Schutz vor häuslicher und partnerschaftlicher Gewalt
- Verlängerung des Betretungsverbots für Gewalttäter von 14 auf 28 Tage
- Einsatz der elektronischen Fußfessel in Hochrisikofällen zur Ortung des Täters und Schutz des Opfers
- Vertraulichkeit der Aufenthaltsdaten der Betroffenen
- Krisenintervention durch Beratungs- und Vermittlungsstellen wird gestärkt